Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Grundvision Projekt GmbH

1. Angebot

Das Immobilienangebot der Grundvision Projekt GmbH und die von ihr erstellten Unterlagen zum Objekt basieren auf den vom Anbieter erteilten Informationen. Die Grundvision Projekt GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von der Grundvision Projekt GmbH auf Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es sei denn, es wird ein gesonderter Auftrag zur Einholung von Auskünften und Überprüfung der Objektangaben erteilt.

2. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Grundvision Projekt GmbH sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Grundvision Projekt GmbH, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Angebotsempfänger gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Angebotsempfänger verpflichtet, der Grundvision Projekt GmbH die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

3. Provision

Die Höhe der Provision ergibt sich aus der gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Die Tätigkeit der Grundvision Projekt GmbH ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision richtet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängender Nebenabreden und Ersatzgeschäften. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht und wird fällig, wenn durch die beauftragte Nachweis- und/oder Vermittlertätigkeit der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit.

Der Provisionsanspruch wird auch fällig, wenn der Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen oder mit einem mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Dritten zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn der Hauptvertrag später geändert wird, wegfällt oder nicht erfüllt wird. Insbesondere auch wenn ein Vertragspartner des Hauptvertrages zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert. Der Provisionsanspruch entsteht somit auch, wenn der Kauf-/Miet-/Pacht-Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.

Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

4. Verhandlungen

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Grundvision Projekt GmbH einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die Grundvision Projekt GmbH Bezug zu nehmen und diese über das Ergebnis zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Grundvision Projekt GmbH unverzüglich nach Abschluss des Hauptvertrages eine Abschrift dessen zu übersenden.

5. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von der Grundvision Projekt GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich, unverzüglich und spätestens innerhalb von 5 Werktagen der Grundvision Projekt GmbH unter Offenlegung der Informationsstelle mitzuteilen. Andernfalls ist im Zweifel davon auszugehen, dass keine Vorkenntnis vorliegt. Die vereinbarte Provision wird im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Hauptvertrages fällig.

6. Doppeltätigkeit

Die Grundvision Projekt GmbH ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich uneingeschränkt tätig zu werden, wenn sie als Nachweismakler tätig wird oder wenn die Doppeltätigkeit für den Angebotsempfänger sich aus den Umständen ergibt.

7. Schriftform

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Grundvision Projekt GmbH.

8. Haftung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Grundvision Projekt GmbH, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Grundvision Projekt GmbH garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Grundvision Projekt GmbH und ihr Kunde/Auftraggeber/Angebotsempfänger sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Grundvision Projekt GmbH in Stuttgart ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regel-ung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Kontakt: GRUNDVISION Projekt GmbH, Esslinger Str. 83, 73207 Plochingen
+49 (0)711 - 34 266 78 - 0, kessel@grundvision.de
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